Pfläg +
 

Meine Leistungen

Sämtliche Leistungen in Grund- und Behandlungspflege der Freiberuflichen Pflege Schaffhausen – auch nach Spital- und Klinikaufenthalt – werden von allen Krankenkassen in der Grundversicherung übernommen (mehr dazu im Kapitel Kosten).

Ich erbringe Leistungen

  • Bei Krankheit oder Unfall

  • Nach einem ambulanten Eingriff

  • Nach der Entlassung aus dem Spital

Ich unterstütze Sie mit Abklärung und Beratung

  • Abklärung bei Austritt aus dem Spital. Planung der weiteren Behandlungsschwerpunkte

  • Zusammenarbeit mit Ärzten bezüglich der Bedarfsabklärung und anderen an der Pflege beteiligten Diensten

  • Beratung und wenn nötig Beschaffung von Hilfsmitteln für zu Hause (Inkontinenzmaterial, Gehhilfen, Pflegematerialien usw.)

Zu den Leistungen gehören im Detail

Krankenpflege

  • Bewegungsübungen und Mobilisation

  • Stütz- und Kompressionsverbände

  • Kompressionsstrümpfe anbringen

  • Betten und Lagern

  • Dekubitus-Prophylaxe und Hautpflege

Grund- und Behandlungspflege

  • Jegliche Unterstützung bei der Grundpflege (baden, duschen, helfen beim Ankleiden usw.)

  • Übernahme der nötigen Behandlungen (Verbandwechsel, BD- / P- / BZ-Messungen)

  • Medikamente organisieren, richten, überprüfen

  • Verschiedenste therapeutische Massnahmen überprüfen, instruieren, durchführen (inhalieren, Kompressionsstrümpfe an-/abziehen, korrektes Verabreichen von Insulin usw.) 

  •  Wundbehandlung

  • Betreuung und Begleitung in palliativen Pflegesituationen

 

Kosten 

Meine Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse zu 90% übernommen. Ich richte mich nach den schweizerischen Einheitstarifen.

Pflegerische Leistungen
Grundpflege CHF 54.60/Stunde
Untersuchung und Behandlung CHF 65.40/Stunde
Bedarfsabklärung und Beratung CHF 79.80/Stunde

Patientenbeteiligung
Pro Pflegeeinsatz/Tag wird im Kanton Schaffhausen eine Patientenbeteiligung von max. 20%, CHF 15.35, dem Klienten verrechnet.
Die Krankenkasse leistet dafür keine Rückerstattung.

Ergänzungsleistungen/Hilflosenentschädigung 
Besteht die Notwendigkeit, den Klientenselbstbehalt über die Hilflosenentschädigungskasse zu kompensieren, bin ich Ihnen gerne dabei behilflich.

 

 

Weitere, nicht krankenkassenpflichtige Leistungen

Gerne unterstütze ich Sie auch mit Zusatzleistungen, die nicht durch die Krankenkassen abgedeckt werden:

(Kosten: 105.– / Std. / Fahrkosten: -.70 pro km)

  • Kontakt mit Ämtern und Behörden (Beratung bei Fragen der Finanzierung EL / HILO)

  • Wenn gewünscht Fahrdienste mit Begleitung und der nötigen Hilfe

  • Pikettdienst über Telealarm des Roten Kreuzes

  • Allgemeine Gesundheitsfragen (Ernährung, Bewegung / Entspannung, Entgiftung) Fragebogen Gesundheitsvorsorge anfordern